Als Masseur und medizinischer Bademeister unterstützt du Patienten bei der Heilung oder Linderung von Krankheiten und Beschwerden mit Massagen, Elektrotherapie und physikalischen Anwendungen. Du behandelst Menschen mit Rückenproblemen, Verspannungen aller Art sowie Sport- oder Unfallverletzungen. Aber auch Wellness-Massagen, Entspannungstechniken, Asiatische Massagemethoden und Burn-Out-Prophylaxe gehören zu deinem Berufsbild.
In diesem medizinischen Assistenzberuf wird neben der klassischen Massagetherapie mit verschiedenen Arten von Massagen wie z. B. Reflexzonentherapie, Hydrotherapie sowie Bewegungs- und Elektrotherapie gearbeitet.
Die Massage ist eine mit den Händen durchgeführte mechanische Beeinflussung der oberen Körperschichten mit Wirkung auf den gesamten Organismus und schließt auch die Psyche mit ein.
Rheumatische Erkrankungen gehören ebenso zum Behandlungsspektrum wie die Nachsorge von Bandscheibenvorfällen, Sport- oder Unfallverletzungen. Das Arbeitsfeld erstreckt sich aber nicht nur auf die ärztliche Verordnung und Anweisung am Patienten, sondern auch auf die Gesundheitsvorsorge im Fitness-, Kur- und Wellnessbereich.
Die Fähigkeiten des/der Masseurs/in und medizinischen Bademeisters/in können in vielen Bereichen angewandt werden: nicht nur ambulant und stationär in Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen,
sondern auch in freien Praxen, in Sportvereinen, Hotels, Fitness- und Wellnesseinrichtungen oder selbstständig in eigener Praxis.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Masseur und med. Bademeister sind :
Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule (Hauptschulabschluss) oder höherer Schulabschluss
menschliche Voraussetzungen: Verantwortungsgefühl, Ausgeglichenheit, Einfühlungsvermögen, gute Beobachtungsgabe, hohe Lernbereitschaft.
Dauer der Ausbildung:
Zweijährige schulische Ausbildung. Nach bestandener staatlicher Prüfung folgt ein 6-monatiges Praktikum.
Es besteht anschließend die Möglichkeit sich zum Physiotherapeuten weiter zu qualifizieren und dadurch noch spezifischere Therapiemöglichkeiten bzw. –methoden in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen zu erwerben.
Abschluss: Staatliche Abschlussprüfung, die bei erfolgreicher Teilnahme und abgeleistetem Anerkennungspraktikum zur Führung der Berufsbezeichnung Masseur/in und med. Bademeister/in berechtigt.